Wie können ausländische Berufsabschlüsse anerkannt werden?
Grundsätzlich haben geflüchtete Menschen mit einem Berufsabschluss einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre schulischen, beruflichen oder akademischen Abschlüsse auf Gleichwertigkeit geprüft werden – notfalls auch ohne Dokumente anhand von Arbeitsproben, Fachgesprächen oder Präsentationen (Qualifikationsanalyse).
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Über die Zuständigkeiten, das Verfahren und die Kosten einer beruflichen Anerkennung von Geflüchteten informiert das Portal „Anerkennung in Deutschland“.
Das mehrsprachige Portal „Anerkennung in Deutschland“ informiert allgemein über die berufliche Anerkennung in Deutschland.
Für weitere Fragen ist die „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ von Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 (030) 1815 1111.
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Den gesamten Prozess und die möglichen Ergebnisse der beruflichen Anerkennung von Geflüchteten finden Sie als übersichtliche Grafik im BQ-Portal.
Das BQ-Portal informiert Unternehmen und zuständige Stellen über internationale Berufsbildungssysteme und Berufsabschlüsse.
Für weitere Fragen ist die „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ von Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 (030) 1815 1111.
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Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können seit dem 1. Dezember 2016 einen „Anerkennungszuschuss“ beantragen. Ihre ortsansässigen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie die Beratungsstellen des IQ-Netzwerks stehen Ihnen bei dieser Frage gerne beratend zur Seite.
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) beraten Antragsteller und Mitgliedsunternehmen zur beruflichen Anerkennung.
Die Handwerkskammern beraten Antragsteller und Mitgliedsunternehmen zur beruflichen Anerkennung und bewerten internationale Berufsabschlüssen im Handwerksbereich