Was beinhaltet ein Anerkennungsbescheid?
Die berufliche Anerkennung zeigt, ob und inwieweit ein ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf übereinstimmt. Im besten Falle wird die volle Gleichwertigkeit bescheinigt; wenn Unterschiede bestehen, handelt es sich um eine teilweise Gleichwertigkeit. Dass keinerlei Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, kommt nur in sehr seltenen Ausnahmefällen vor: Hat ein Anerkennungsverfahren keine Aussicht auf Erfolg, raten die Beratungsstellen schon im Vorfeld von einer Antragstellung ab und erarbeiten mit den Interessierten alternative Qualifizierungswege.
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Bei einer vollen Gleichwertigkeit können Sie die Mitarbeiter/in genauso wie ein Fachkraft mit deutschem Berufsabschluss einsetzen.
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Bei einer teilweisen Gleichwertigkeit können die fehlenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung nachträglich erworben und so die volle Gleichwertigkeit erlangt werden.
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- Die individuelle Anpassungsqualifizierung an den Deutschen Ausbildungsberuf kann betrieblich oder außerbetrieblich (bei Bildungsträgern) erfolgen. Über die vielfältigen Möglichkeiten informieren das IQ-Netzwerk Hamburg und das IQ-Netzwerk Baden-Württemberg in der Broschüre Handwerkliches Können nutzen! Mit individueller Qualifizierung zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die darin dargestellten Hinweise und Praxisbeispiele gelten für den IHK-Bereich gleichermaßen.
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Eine Übersicht zu Qualifizierungsmöglichkeiten von Bildungsanbietern finden Sie bei anerkennung-in-deutschland.de. Darüber hinaus gibt es vielfältige andere Qualifizierungsmöglichkeiten. Hierüber informiert Sie die örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.